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   ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13   

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ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13 (https://dejure.org/2014,18992)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13 (https://dejure.org/2014,18992)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 11. April 2014 - 28 Ca 19104/13 (https://dejure.org/2014,18992)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 612a BGB, § 275 Abs 1 BGB, § 275 Abs 3 BGB
    Probezeitkündigung nach Krankmeldung - Maßregelungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung durch einen Arbeitgeber als verbotene Maßregelung eines Arbeitnehmers i.R.e. fristlosen Kündigung wegen Übermittlung einer ärztlichen Bescheinigung über bestehende Arbeitsunfähigkeit; Probezeitkündigung nach Erkrankungsnachricht

  • Betriebs-Berater

    Kündigung als verbotene Maßregelung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Probezeitkündigung nach Krankmeldung - Maßregelungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    I. Beantwortet der Arbeitgeber die Übermittlung einer ärztlichen Bescheinigung über bestehende Arbeitsunfähigkeit einer Arbeitsperson postwendend mit (hier: fristloser) Kündigung, nachdem er diese am Vorabend - somit vergeblich - gebeten hatte, angesichts 'der ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verstoß einer Kündigung gegen Maßregelungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers in Probezeit kann unzulässige Maßregelkündigung sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Arbeitnehmers kann verbotene Maßregelung darstellen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung als verbotene Maßregelung

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1843
  • DB 2014, 1746
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    ... Der Beweiswert dieser Bescheinigung ergibt sich aus der Lebenserfahrung; der Tatrichter kann normalerweise den Beweis der Erkrankung als erbracht ansehen, wenn der Arbeiter im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt"; s. aus neuerer Zeit nur BAG 15.7.1992 (Fn. 35) [II.1.]; 19.2.1997 - 5 AZR 83/96 - NZA 1997, 652, 653 [II.1.]; ständige Judikatur.S. dazu statt vieler nur BAG 11.8.1976 - 5 AZR 422/75 - AP § 3 LohnFG Nr. 2 [I.]: "1.

    ... Der Beweiswert dieser Bescheinigung ergibt sich aus der Lebenserfahrung; der Tatrichter kann normalerweise den Beweis der Erkrankung als erbracht ansehen, wenn der Arbeiter im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt"; s. aus neuerer Zeit nur BAG 15.7.1992 (Fn. 35) [II.1.]; 19.2.1997 - 5 AZR 83/96 - NZA 1997, 652, 653 [II.1.]; ständige Judikatur.

    ... Der Beweiswert dieser Bescheinigung ergibt sich aus der Lebenserfahrung; der Tatrichter kann normalerweise den Beweis der Erkrankung als erbracht ansehen, wenn der Arbeiter im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt"; s. aus neuerer Zeit nur BAG 15.7.1992 (Fn. 35) [II.1.]; 19.2.1997 - 5 AZR 83/96 - NZA 1997, 652, 653 [II.1.]; ständige Judikatur.

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    - "Juris"-Rn. 37]; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.I.2 b, aa.

    - "Juris"-Rn. 37]; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.I.2 b, aa.

    - "Juris"-Rn. 37]; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.I.2 b, aa.

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    - "Juris"-Rn. 30-31]; 16.9.2004 - 2 AZR 511/03 - AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 142 = EzA § 102 BetrVG 2001 nr.

    - "Juris"-Rn. 30-31]; 16.9.2004 - 2 AZR 511/03 - AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 142 = EzA § 102 BetrVG 2001 nr.

    - "Juris"-Rn. 30-31]; 16.9.2004 - 2 AZR 511/03 - AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 142 = EzA § 102 BetrVG 2001 nr.

  • RG, 17.02.1883 - I 530/82

    Beweislast bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus einem Verschulden

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    ... Nur dann, wenn das Motiv des Arbeitgebers nicht ausschließlich durch einen vom Gesetz ausgeschlossenen Kündigungsgrund bestimmt worden ist, stellt sich die vom Senat im Urteil vom 31.1.1985 [2 AZR 530/82 - AP § 613 a BGB Nr. 40; d.U.] noch nicht abschließend beantwortete und auch vorliegend nicht entscheidungserhebliche Frage, ob das Benachteiligungsverbot auch dann eingreift, wenn bei mehreren Kündigungsgründen die Maßregelung (...) für den Arbeitgeber zwar nicht das alleinige, aber das wesentliche Motiv gewesen ist"; im Anschluss etwa BAG 20.4.1989 (Fn. 33) [II.2 a, cc.

    ... Nur dann, wenn das Motiv des Arbeitgebers nicht ausschließlich durch einen vom Gesetz ausgeschlossenen Kündigungsgrund bestimmt worden ist, stellt sich die vom Senat im Urteil vom 31.1.1985 [2 AZR 530/82 - AP § 613 a BGB Nr. 40; d.U.] noch nicht abschließend beantwortete und auch vorliegend nicht entscheidungserhebliche Frage, ob das Benachteiligungsverbot auch dann eingreift, wenn bei mehreren Kündigungsgründen die Maßregelung (...) für den Arbeitgeber zwar nicht das alleinige, aber das wesentliche Motiv gewesen ist"; im Anschluss etwa BAG 20.4.1989 (Fn. 33) [II.2 a, cc.

    ... Nur dann, wenn das Motiv des Arbeitgebers nicht ausschließlich durch einen vom Gesetz ausgeschlossenen Kündigungsgrund bestimmt worden ist, stellt sich die vom Senat im Urteil vom 31.1.1985 [2 AZR 530/82 - AP § 613 a BGB Nr. 40; d.U.] noch nicht abschließend beantwortete und auch vorliegend nicht entscheidungserhebliche Frage, ob das Benachteiligungsverbot auch dann eingreift, wenn bei mehreren Kündigungsgründen die Maßregelung (...) für den Arbeitgeber zwar nicht das alleinige, aber das wesentliche Motiv gewesen ist"; im Anschluss etwa BAG 20.4.1989 (Fn. 33) [II.2 a, cc.

  • BAG, 11.08.1976 - 5 AZR 422/75

    Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer ärztlichen AU-Bescheinigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    dazu statt vieler nur BAG 11.8.1976 - 5 AZR 422/75 - AP § 3 LohnFG Nr. 2 [I.]: "1.

    ... Der Beweiswert dieser Bescheinigung ergibt sich aus der Lebenserfahrung; der Tatrichter kann normalerweise den Beweis der Erkrankung als erbracht ansehen, wenn der Arbeiter im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt"; s. aus neuerer Zeit nur BAG 15.7.1992 (Fn. 35) [II.1.]; 19.2.1997 - 5 AZR 83/96 - NZA 1997, 652, 653 [II.1.]; ständige Judikatur.S. dazu statt vieler nur BAG 11.8.1976 - 5 AZR 422/75 - AP § 3 LohnFG Nr. 2 [I.]: "1.

    67) S. dazu statt vieler nur BAG 11.8.1976 - 5 AZR 422/75 - AP § 3 LohnFG Nr. 2 [I.]: "1.

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    dazu aufschlussreich BAG 18.1.2012 - 6 AZR 407/10 - BAGE 140, 261 = AP § 6 KSchG 1969 Nr. 6 = EzA § 6 KSchG Nr. 4 = NZA 2012, 817 = MDR 2012, 780 [II.4 b. - "Juris"-Rn. 26]: "Darüber hinaus hat das Gericht Unwirksamkeitsgründe, deren Vorliegen sich aus dem Vortrag der Parteien ergibt, von Amts wegen zu berücksichtigen.

    Lediglich unter dem Gesichtspunkt der Wahrung des rechtlichen Gehörs des Gegners kann vor einer entsprechenden Entscheidung ein Hinweis des Gerichts nach § 139 ZPO auf seine Rechtsauffassung geboten sein".S. dazu aufschlussreich BAG 18.1.2012 - 6 AZR 407/10 - BAGE 140, 261 = AP § 6 KSchG 1969 Nr. 6 = EzA § 6 KSchG Nr. 4 = NZA 2012, 817 = MDR 2012, 780 [II.4 b. - "Juris"-Rn. 26]: "Darüber hinaus hat das Gericht Unwirksamkeitsgründe, deren Vorliegen sich aus dem Vortrag der Parteien ergibt, von Amts wegen zu berücksichtigen.

    69) S. dazu aufschlussreich BAG 18.1.2012 - 6 AZR 407/10 - BAGE 140, 261 = AP § 6 KSchG 1969 Nr. 6 = EzA § 6 KSchG Nr. 4 = NZA 2012, 817 = MDR 2012, 780 [II.4 b. - "Juris"-Rn. 26]: "Darüber hinaus hat das Gericht Unwirksamkeitsgründe, deren Vorliegen sich aus dem Vortrag der Parteien ergibt, von Amts wegen zu berücksichtigen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 6 Sa 2345/09

    Haushaltsbefristung - Schriftform der Befristungsabrede

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    LAG Berlin-Brandenburg 26.3.2010 - 6 Sa 2345/09 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 56 [1.1.2.2.2.]: "Dass die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform erstinstanzlich nicht thematisiert worden ist, schloss nicht aus, dies in der Berufungsinstanz nach entsprechendem Hinweis gemäß § 139 Abs. 1 ZPO nachzuholen.

    Es verhält sich insoweit nicht anders als bei der Erwähnung einer Schwerbehinderung (...) oder des Vorhandenseins eines Betriebsrats, die bereits Anlass geben, den Arbeitgeber zur Darlegung aufzufordern, die gemäß § 85 SGB IX erforderliche Zustimmung des Integrationsamts eingeholt bzw. den Betriebsrat gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG ordnungsgemäß angehört zu haben".S. LAG Berlin-Brandenburg 26.3.2010 - 6 Sa 2345/09 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 56 [1.1.2.2.2.]: "Dass die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform erstinstanzlich nicht thematisiert worden ist, schloss nicht aus, dies in der Berufungsinstanz nach entsprechendem Hinweis gemäß § 139 Abs. 1 ZPO nachzuholen.

    71) S. LAG Berlin-Brandenburg 26.3.2010 - 6 Sa 2345/09 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 56 [1.1.2.2.2.]: "Dass die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform erstinstanzlich nicht thematisiert worden ist, schloss nicht aus, dies in der Berufungsinstanz nach entsprechendem Hinweis gemäß § 139 Abs. 1 ZPO nachzuholen.

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    speziell zum strafrechtlichen Ehrenschutz (§§ 185 ff. StGB) BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. - BVerfGE 93, 266, 292, wonach dessen Bestimmungen nicht so ausgelegt werden dürften, dass davon ein abschreckender Effekt auf den Gebrauch des Grundrechts der Meinungsfreiheit dahin ausgehe, "aus Furcht vor Sanktionen auch zulässige Kritik" zu vermeiden; ähnlich schon BVerfG 7.12.1976 - 1 BvR 460/72 - BVerfGE 43, 130, 136: "einschüchternde Wirkung"; 13.5.1980 - 1 BvR 103/77 - BVerfGE 54, 129 = NJW 1980, 2069 [B.I. - "Juris"-Rn. 21]: "Denn die Verurteilung zur Zahlung von Schmerzensgeld führt nicht nur zu einer Genugtuung für eine in der Vergangenheit liegende Ehrverletzung.

    Sie entfaltet unvermeidlich präventive Wirkungen, indem sie das Äußern kritischer Meinungen einem hohen finanziellen Risiko unterwirft; dadurch kann sie die Bereitschaft mindern, in Zukunft Kritik zu üben, und auf diese Weise eine Beeinträchtigung freier geistiger Auseinandersetzung bewirken, die an den Kern der grundrechtlichen Gewährleistung rühren muss"; 20.4.1982 - 1 BvR 426/80 - BVerfGE 60, 234 = NJW 1982, 2655 = MDR 1982, 820 [B.II.1 b. - "Juris"-Rn. 15]: "Die Befürchtung, wegen einer wertenden Äußerung einschneidenden gerichtlichen Sanktionen ausgesetzt zu werden, trägt die Gefahr in sich, öffentliche Kritik und öffentliche Diskussion zu lähmen oder einzuengen und damit Wirkungen herbeizuführen, die der Funktion der Meinungsfreiheit in der durch das Grundgesetz konstituierten Ordnung zuwiderlaufen"; 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185, 197, wonach abschreckende Effekte für die Wahrnehmung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung zu vermeiden seien.S. speziell zum strafrechtlichen Ehrenschutz (§§ 185 ff. StGB) BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. - BVerfGE 93, 266, 292, wonach dessen Bestimmungen nicht so ausgelegt werden dürften, dass davon ein abschreckender Effekt auf den Gebrauch des Grundrechts der Meinungsfreiheit dahin ausgehe, "aus Furcht vor Sanktionen auch zulässige Kritik" zu vermeiden; ähnlich schon BVerfG 7.12.1976 - 1 BvR 460/72 - BVerfGE 43, 130, 136: "einschüchternde Wirkung"; 13.5.1980 - 1 BvR 103/77 - BVerfGE 54, 129 = NJW 1980, 2069 [B.I. - "Juris"-Rn. 21]: "Denn die Verurteilung zur Zahlung von Schmerzensgeld führt nicht nur zu einer Genugtuung für eine in der Vergangenheit liegende Ehrverletzung.

    51) S. speziell zum strafrechtlichen Ehrenschutz (§§ 185 ff. StGB) BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. - BVerfGE 93, 266, 292, wonach dessen Bestimmungen nicht so ausgelegt werden dürften, dass davon ein abschreckender Effekt auf den Gebrauch des Grundrechts der Meinungsfreiheit dahin ausgehe, "aus Furcht vor Sanktionen auch zulässige Kritik" zu vermeiden; ähnlich schon BVerfG 7.12.1976 - 1 BvR 460/72 - BVerfGE 43, 130, 136: "einschüchternde Wirkung"; 13.5.1980 - 1 BvR 103/77 - BVerfGE 54, 129 = NJW 1980, 2069 [B.I. - "Juris"-Rn. 21]: "Denn die Verurteilung zur Zahlung von Schmerzensgeld führt nicht nur zu einer Genugtuung für eine in der Vergangenheit liegende Ehrverletzung.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    Sie entfaltet unvermeidlich präventive Wirkungen, indem sie das Äußern kritischer Meinungen einem hohen finanziellen Risiko unterwirft; dadurch kann sie die Bereitschaft mindern, in Zukunft Kritik zu üben, und auf diese Weise eine Beeinträchtigung freier geistiger Auseinandersetzung bewirken, die an den Kern der grundrechtlichen Gewährleistung rühren muss"; 20.4.1982 - 1 BvR 426/80 - BVerfGE 60, 234 = NJW 1982, 2655 = MDR 1982, 820 [B.II.1 b. - "Juris"-Rn. 15]: "Die Befürchtung, wegen einer wertenden Äußerung einschneidenden gerichtlichen Sanktionen ausgesetzt zu werden, trägt die Gefahr in sich, öffentliche Kritik und öffentliche Diskussion zu lähmen oder einzuengen und damit Wirkungen herbeizuführen, die der Funktion der Meinungsfreiheit in der durch das Grundgesetz konstituierten Ordnung zuwiderlaufen"; 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185, 197, wonach abschreckende Effekte für die Wahrnehmung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung zu vermeiden seien.S. speziell zum strafrechtlichen Ehrenschutz (§§ 185 ff. StGB) BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. - BVerfGE 93, 266, 292, wonach dessen Bestimmungen nicht so ausgelegt werden dürften, dass davon ein abschreckender Effekt auf den Gebrauch des Grundrechts der Meinungsfreiheit dahin ausgehe, "aus Furcht vor Sanktionen auch zulässige Kritik" zu vermeiden; ähnlich schon BVerfG 7.12.1976 - 1 BvR 460/72 - BVerfGE 43, 130, 136: "einschüchternde Wirkung"; 13.5.1980 - 1 BvR 103/77 - BVerfGE 54, 129 = NJW 1980, 2069 [B.I. - "Juris"-Rn. 21]: "Denn die Verurteilung zur Zahlung von Schmerzensgeld führt nicht nur zu einer Genugtuung für eine in der Vergangenheit liegende Ehrverletzung.

    Sie entfaltet unvermeidlich präventive Wirkungen, indem sie das Äußern kritischer Meinungen einem hohen finanziellen Risiko unterwirft; dadurch kann sie die Bereitschaft mindern, in Zukunft Kritik zu üben, und auf diese Weise eine Beeinträchtigung freier geistiger Auseinandersetzung bewirken, die an den Kern der grundrechtlichen Gewährleistung rühren muss"; 20.4.1982 - 1 BvR 426/80 - BVerfGE 60, 234 = NJW 1982, 2655 = MDR 1982, 820 [B.II.1 b. - "Juris"-Rn. 15]: "Die Befürchtung, wegen einer wertenden Äußerung einschneidenden gerichtlichen Sanktionen ausgesetzt zu werden, trägt die Gefahr in sich, öffentliche Kritik und öffentliche Diskussion zu lähmen oder einzuengen und damit Wirkungen herbeizuführen, die der Funktion der Meinungsfreiheit in der durch das Grundgesetz konstituierten Ordnung zuwiderlaufen"; 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185, 197, wonach abschreckende Effekte für die Wahrnehmung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung zu vermeiden seien.

    Sie entfaltet unvermeidlich präventive Wirkungen, indem sie das Äußern kritischer Meinungen einem hohen finanziellen Risiko unterwirft; dadurch kann sie die Bereitschaft mindern, in Zukunft Kritik zu üben, und auf diese Weise eine Beeinträchtigung freier geistiger Auseinandersetzung bewirken, die an den Kern der grundrechtlichen Gewährleistung rühren muss"; 20.4.1982 - 1 BvR 426/80 - BVerfGE 60, 234 = NJW 1982, 2655 = MDR 1982, 820 [B.II.1 b. - "Juris"-Rn. 15]: "Die Befürchtung, wegen einer wertenden Äußerung einschneidenden gerichtlichen Sanktionen ausgesetzt zu werden, trägt die Gefahr in sich, öffentliche Kritik und öffentliche Diskussion zu lähmen oder einzuengen und damit Wirkungen herbeizuführen, die der Funktion der Meinungsfreiheit in der durch das Grundgesetz konstituierten Ordnung zuwiderlaufen"; 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185, 197, wonach abschreckende Effekte für die Wahrnehmung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung zu vermeiden seien.

  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03

    Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    statt vieler aus jüngerer Zeit BVerfG 30.7.2003 - 1 BvR 792/03 - NZA 2003, 959, wo das Gericht einmal mehr betont, dass die Grundrechte "ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften entfalten, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln".

    Dabei fällt es, soweit das geschriebene Gesetzesrecht den Interessenausgleich zwischen den Beteiligten nicht abschließend ausgestaltet hat, den Fachgerichtsbarkeiten zu, "diesen grundrechtlichen Schutz durch Auslegung und Anwendung des Rechts zu gewähren und im Einzelfall zu konkretisieren".S. statt vieler aus jüngerer Zeit BVerfG 30.7.2003 - 1 BvR 792/03 - NZA 2003, 959, wo das Gericht einmal mehr betont, dass die Grundrechte "ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften entfalten, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln".

    58) S. statt vieler aus jüngerer Zeit BVerfG 30.7.2003 - 1 BvR 792/03 - NZA 2003, 959, wo das Gericht einmal mehr betont, dass die Grundrechte "ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften entfalten, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln".

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 310/00

    Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 312/91

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86

    Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

  • BAG, 20.04.1989 - 2 AZR 498/88

    Kündigung: Überprüfung der Wirksamkeit außerhalb des KSchG

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2007 - 2 Sa 373/07

    Kündigung wegen Krankheit

  • LAG Hamm, 06.09.2005 - 19 Sa 1045/05

    Kündigung wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit während der Wartezeit des § 1

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.07.1999 - 8 Sa 1066/98

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes während der Probezeit

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

  • ArbG Berlin, 30.08.2013 - 28 Ca 1658/13

    Außerordentliche Kündigung - Vortäuschen einer Krankheit - Beweiswert der

  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

  • ArbG Trier, 08.12.2011 - 3 Ca 936/11

    Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB durch Kündigung nach

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

  • LAG Hessen, 13.11.2007 - 13 Sa 724/07

    Kündigung - verbotene Maßregelung

  • BAG, 08.04.1976 - 2 AZR 583/74

    Wahrung der Klagefrist durch Zustellung einer Kündigungsschutzklage - Verschulden

  • ArbG Berlin, 11.03.2016 - 28 Ca 4642/15

    Kündigung wegen Tätlichkeit an Pflegeheimbewohner - Beweiswürdigung

    dazu statt vieler nur ArbG Berlin 11.4.2014 - 28 Ca 19104/13 - BB 2014, 1843 = DB 2014, 1746 = EzA-SD 2014 Nr. 20, 4 = AE 2014, 292 (sämtlichst: Leitsätze) [Leitsätze]: "1.

    - Im Gegenteil: Gerade w e i l vielfach Dispositionsspielräume objektiv arbeitsunfähig erkrankter Arbeitspersonen in der Frage bestehen (oder beim Arbeitgeber vermutet werden), ob sie gleichwohl ihrer Arbeit nachgehen, begegnen der forensischen Praxis jene Fallgestaltungen, in denen Arbeitgeber ihrer Zielperson schon im Vorhinein verdeutlichen, mit welchen Konsequenzen diese bei erkrankungsbedingtem Ausfall zu rechnen haben".S. dazu statt vieler nur ArbG Berlin 11.4.2014 - 28 Ca 19104/13 - BB 2014, 1843 = DB 2014, 1746 = EzA-SD 2014 Nr. 20, 4 = AE 2014, 292 (sämtlichst: Leitsätze) [Leitsätze]: "1.

    126) S. dazu statt vieler nur ArbG Berlin 11.4.2014 - 28 Ca 19104/13 - BB 2014, 1843 = DB 2014, 1746 = EzA-SD 2014 Nr. 20, 4 = AE 2014, 292 (sämtlichst: Leitsätze) [Leitsätze]: "1.

  • LAG Köln, 11.12.2020 - 10 Sa 551/20

    Kündigung ; Maßregelungsverbot; Arbeitsunfähigkeit; Anlasskündigung

    Hierzu wird die Auffassung vertreten, dass auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes eine Kündigung, die der Arbeitgeber als unmittelbare Reaktion auf eine Krankmeldung des Arbeitnehmers ausspricht, wegen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB unwirksam sein kann (vgl. Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011 - 3 Ca 936/11 - Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 11.04.2014- 28 Ca 19104/13 - ).
  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15

    Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer

    zum Problem etwa ArbG Berlin11.4.2014 - 28 Ca 19104/13 - BB 2014, 1843 = DB 2014, 1746 = AE 2014, 292 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsätze]: "1.

    - 2. Dem kann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, die Inanspruchnahme der benötigten Genesungszeit (...) sei tatbestandlich keine Ausübung von ,Rechten': Im Gegenteil: Gerade w e i l vielfach Dispositionsspielräume objektiv arbeitsunfähig erkrankter Arbeitspersonen in der Frage bestehen (oder beim Arbeitgeber vermutet werden), ob sie gleichwohl ihrer Arbeit nachgehen, begegnen der forensischen Praxis jene Fallgestaltungen, in denen Arbeitgeber ihrer Zielperson schon im Vorhinein verdeutlichen, mit welchen Konsequenzen diese bei erkrankungsbedingtem Ausfall zu rechnen haben".S. zum Problem etwa ArbG Berlin11.4.2014 - 28 Ca 19104/13 - BB 2014, 1843 = DB 2014, 1746 = AE 2014, 292 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsätze]: "1.

    89) S. zum Problem etwa ArbG Berlin11.4.2014 - 28 Ca 19104/13 - BB 2014, 1843 = DB 2014, 1746 = AE 2014, 292 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsätze]: "1.

Redaktioneller Hinweis

  • Beim Landesarbeitsgericht durch Vergleich erledigt.

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